BOKraft §§ 41, 42

Prüfingenieur BOKraft

BOKraft §§ 41, 42

Untersuchungen gemäß BOKraft bei Fahrzeugen zur entgeltlichen Personenbeförderung

Das Kürzel BOKraft steht für die Verordnung für den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr. Sie betrifft alle Betreiber von Fahrzeugen, die für die entgeltliche Personenbeförderung zugelassen sind. Dies betrifft also vor allem Betreiber von:

  • Taxis
  • Bussen (Linienbusse, Reisebusse, etc.)
  • Mietwagen

Die Vorschriften der BOKraft regeln unter anderem die Ausstattung bestimmter Kraftfahrzeuge, die zur kommerziellen Personenbeförderung eingesetzt werden. Sowohl der Betrieb des Unternehmens als auch Beschaffenheit und Ausrüstung von Taxi, Mietwagen oder Bus müssen besondere Anforderungen erfüllen, die über die Vorschriften für privat genutzte Fahrzeuge hinausgehen. Damit soll sichergestellt werden, dass Passagiere ein besonderes Vertrauen in die sichere und ordnungsgemäße Personenbeförderung haben können. Neben den Anforderungen, die für die Fahrzeuge gelten, regelt die BOKraft auch den Betriebsablauf von Verkehrsunternehmen. Für Prüfstellen der GTÜ ist die BOKraft insofern von Belang, da hier ebenfalls die Mindestanforderungen für Kraftfahrzeuge zur Personenbeförderung (im Gelegenheitsverkehr und Linienverkehr) überprüft werden können.

Dienstleistungen der GTÜ Prüfstelle für Untersuchungen gemäß §§ 41, 42 BOKraft

Für die Prüfingenieure der GTÜ kommen vor allem zwei Vorschriften der BOKraft zur Anwendung. Es handelt sich dabei um § 41 und § 42, die sich mit der wiederkehrenden bzw. außerordentlichen Hauptuntersuchung von Taxis, Mietwagen oder Bussen beschäftigen. Diese speziellen Untersuchungen können von uns durchgeführt werden.

Wiederkehrende Hauptuntersuchung (§ 41)

Wie bei der wiederkehrenden Hauptuntersuchung nach § 29 StVZO, die alle zugelassenen Kraftfahrzeuge betrifft, muss der Prüfingenieur hierbei nicht nur die vorgeschriebenen Prüfpunkte abarbeiten, die zur Erteilung der Plakette erforderlich sind. Er muss außerdem feststellen, ob das Fahrzeug zur entgeltlichen Personenbeförderung den Anforderungen der BOKraft entspricht. Wichtiger Unterschied zur normalen Hauptuntersuchung: Fahrzeuge, die der BOKraft unterliegen, müssen jedes Jahr zur HU. Der Betreiber (Unternehmer) von Taxi, Bus oder Mietwagen muss unaufgefordert eine Ausfertigung des Untersuchungsberichts (bzw. des Prüfbuchs bei Bussen) bei der zuständigen Genehmigungsbehörde vorlegen.

Außerordentliche Hauptuntersuchung (§ 42)

Unabhängig vom Datum der letzten Hauptuntersuchung muss das Fahrzeug vor der ersten Inbetriebnahme in einem Unternehmen zu einer außerordentlichen Hauptuntersuchung vorgeführt werden (§42 (1) BOKraft). Über die Durchführung ist der Genehmigungsbehörde durch Vorlegen des Prüfbuchs bzw. des Untersuchungsberichts Meldung zu machen.

Ausnahme: Handelt es sich um ein Neufahrzeug mit EG-Typgenehmigung, beschränkt sich die Untersuchung auf die Einhaltung der Vorschriften nach §42 (2) BOKraft durch den Prüfingenieur.

Tipp: Wenn Sie Fragen zur Durchführung von Fahrzeuguntersuchungen gemäß BOKraft haben, sprechen Sie uns gerne an.

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