Feinstaubplakette für Umweltzonen
Feinstaubplakette: Das müssen Sie wissen
Die Feinstaubplakette können Sie direkt hier von den Prüfingenieuren der GTÜ bekommen. Eingeführt wurde die Plakette im Jahr 2008, als in vielen Städten sogenannte Umweltzonen ausgewiesen wurden. Sinn dieser Umweltzonen ist die Reduktion der Feinstaubemissionen, die vor allem durch Dieselfahrzeuge erzeugt wurden. Aber auch andere Kraftfahrzeuge erzeugen (z. B. durch Reifenabrieb) durchaus Feinstaub. Außerdem heißt es korrekt eigentlich „Schadstoffplakette“, da nicht nur der Feinstaub maßgeblich für den Zugang zu einer Umweltzone ist. In einer Übergangsphase wurden die Umweltzonen stufenweise mit den Farben rot /gelb / grün ausgewiesen. Die Feinstaubplaketten besitzen ebenfalls eine dieser Farben, die sich nach der Schadstoffgruppe des Fahrzeugs richtet.
Das Ampelprinzip gilt – Fahrzeuge mit roter Plakette durften als erste nicht mehr in die Umweltzonen einfahren, später galt das auch für Autos mit gelber Plakette. Heute dürfen in die betroffenen Innenstädte in der Regel nur noch Fahrzeuge mit grüner Feinstaubplakette einfahren.
Benziner mit geregelten Katalysatoren (also praktisch alle heute zugelassenen PKW mit Ottomotor) erhalten fast immer eine grüne Plakette. Diesel-Kraftfahrzeuge erhalten diese Farbe nur dann, wenn die Feinstaubemissionen entsprechend gering sind. Ältere Diesel lassen sich manchmal mit Partikelfiltern nachrüsten, wodurch sie in eine günstigere Schadstoffgruppe kommen. Ob sich die Kosten für eine solche Umrüstung lohnen, hängt vom Alter und der Nutzung des Fahrzeugs ab. Nach erfolgreicher Nachrüstung und Eintragung in die Fahrzeugpapiere kann die Feinstaubplakette direkt hier vom GTÜ Prüfer ausgestellt werden.
Wichtige Fakten zur Erteilung der Feinstaubplakette durch die GTÜ:
- Das Fahrzeug muss nicht vorgeführt werden, um die Plakette zu erhalten. Ein Missbrauch ist ausgeschlossen, da die Nummer des amtlichen Kennzeichens, das zum betreffenden Fahrzeug gehört, fälschungssicher auf der Feinstaubplakette vermerkt wird.
- Keine Feinstaubplakette benötigen 2- und 3-rädrige Kfz, sie können generell immer in die Umweltzonen einfahren. Das gilt ebenfalls für Arbeitsmaschinen, Zugmaschinen der Land- oder Forstwirtschaft sowie für Fahrzeuge mit Sonderrechten (Polizei, Feuerwehr etc.).
- Oldtimer mit 07- oder H-Kennzeichen sind von der Regelung ausgenommen.
- Wer nicht in Umweltzonen einfahren möchte, muss auch keine Feinstaubplakette angebracht haben.
Wir helfen Ihnen bei Unklarheiten zur 100 km/h Regelung für Anhänger
Tipp: Im Internet können Sie sich informieren welche Feinstaubplakette für Ihr Fahrzeugmodell vergeben wird. Die GTÜ stellt unter https://www.gtue.de/apps/feinstaub/plakette.php eine umfangreiche Datenbank zur Verfügung, in der Sie die Daten aus Ihrem Fahrzeugschein bzw. der Zulassungsbescheinigung Teil I eingeben können. Auch im Ausland zugelassene Fahrzeuge können auf diese Weise überprüft werden.
Amtliche Fahrzeuguntersuchungen
Sachverständigen Leistungen
Öffnungszeiten
Montag – Freitag
09:00 – 12:15
13:00 – 18:00
Samstag
09:00 – 13:00