Oldtimerbegutachtung nach § 23 StVZO (H-Kennzeichen)

Oldtimer Begutachtung

Oldtimerbegutachtung nach § 23 StVZO (H-Kennzeichen)

Oldtimerbegutachtung

Eine Oldtimer-Begutachtung ist notwendig, wenn ein Kfz-Halter für sein Kraftfahrzeug ein sogenanntes „H-Kennzeichen“ bzw. das rote „07-Kennzeichen“ beanspruchen möchte. Die H-Zulassung („H“ steht für „historisch“) soll dazu beitragen, kraftfahrttechnisches Kulturgut zu erhalten. Da alte Fahrzeuge auf dem technischen Stand früherer Zeiten natürlich nicht die modernen Abgasnormen einhalten können und oft über große Hubräume verfügen, fallen für sie bei normaler Zulassung sehr hohe Kosten bei der Kfz-Steuer an. Das H-Kennzeichen bzw. das rote 07-Kennzeichen vermindert die Unterhaltskosten durch eine pauschale Kfz-Steuer, die bei vielen Fahrzeugen niedriger ausfällt als der reguläre Steuersatz. Eine Oldtimer-Begutachtung kann seit 2007 auch bei Prüfstellen der GTÜ durchgeführt werden. Der Unterschied zwischen H- und 07-Kennzeichen ist die Verwendungsmöglichkeit der roten 07-Nummer an unterschiedlichen Fahrzeugen. Dies kann für Sammler interessant sein, die mehrere Oldtimer besitzen und diese nur selten bewegen (z.B. im Rahmen von Veranstaltungen).

Wer kann ein H-Kennzeichen bekommen?

Für die Vergabe des H-Kennzeichens ist eine spezielle Begutachtung (in Kombination mit einer Hauptuntersuchung) notwendig. Bestimmte Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit ein Fahrzeug ein solches Kennzeichen bekommen kann:

  • Erstzulassung vor mehr als 30 Jahren
  • Vorliegen einer gültigen Betriebserlaubnis oder eines Gutachtens nach § 21 StVZO (Gutachten zur Erlangung einer Einzelbetriebserlaubnis)
  • Begutachtung gemäß § 23 StVZO (kraftfahrzeugtechnisches Kulturgut)
  • Fahrzeug ist in einem guten und erhaltenswerten Zustand
  • Originalzustand oder originalgetreu restauriert
  • zeitgenössische Umbauten bzw. Umbauten innerhalb der ersten 10 Jahre ab Erstzulassung stehen der H-Zulassung nicht entgegen
  • Umbauten, die älter als 20 Jahre sein müssen

 

Für das 07-Kennzeichen gelten folgende Voraussetzungen:

  • Nachweis zur Verkehrssicherheit des Fahrzeugs
  • positive Oldtimerbegutachtung nach § 23 StVZO
  • örtliche Zulassungsstelle gibt ihre Einwilligung


Ist Ihr Fahrzeug also älter als 30 Jahre und in einem originalen bzw. originalgetreuen, erhaltenswerten Zustand, kann eine Oldtimer-Begutachtung erfolgreich bei der GTÜ durchgeführt werden. 

Wie läuft die Oldtimerbegutachtung ab?

Die Oldtimer-Begutachtung nach §23 StVZO umfasst eine reguläre Hauptuntersuchung ergänzt um ein Gutachten des Sachverständigen zum Pflege- und Erhaltungszustand des Fahrzeugs. Auch die Originalität wird dabei bewertet. Ungepflegte oder „verbastelte“ Fahrzeuge haben keine Chance auf ein H-Kennzeichen!

Tipp: Fragen zur Restaurierung und insbesondere zur Originalität können schon im Vorfeld der Begutachtung mit dem Prüfingenieur der GTÜ abgesprochen werden. Auf diese Weise lassen sich teure Fehler vermeiden und der Erfolg der Begutachtung zur Erlangung eines Sonderkennzeichens für Oldtimer sicherstellen.

Nach oben scrollen