Gasprüfung (G 607 / DIN EN 1949)

GTÜ Prüfingenieur mit Kundin am Wohnmobil

Gasprüfung (G 607 / DIN EN 1949)

Gasprüfung nach G 607 / DIN EN 1949 für Ihr Fahrzeug durch die GTÜ

Private Fahrzeuge, die mit Flüssiggasanlagen für Wohnzwecke ausgerüstet sind, müssen alle zwei Jahre von einem Sachkundigen überprüft werden um die Betriebssicherheit sicherzustellen. Diese sogenannte Gasprüfung kann von anerkannten Prüfingenieuren der GTÜ problemlos im Rahmen der normalen Hauptuntersuchung durchgeführt werden.

Seit dem 6. Juli 2002 ist die Installation einer Gasanlage in Wohnwagen oder Wohnmobilen europaweit in der EN 1949 einheitlich geregelt. Das DVGW Arbeitsblatt G 607 regelt den Betrieb sowie die Prüfung dieser Anlagen und bildet die rechtliche Grundlage für die im Volksmund auch Gasprüfung genannte Untersuchung.

Welche Fahrzeuge müssen sich einer Gasprüfung nach G 607 unterziehen?

Generell sind alle Gasanlagen in Campingfahrzeugen, wie Wohnmobile oder Wohnwagen, alle zwei Jahre zu überprüfen. Durchgeführt werden kann die Prüfung an der GTÜ Prüfstelle. Erstmals muss die Überprüfung der Gasanlage vor der ersten Inbetriebnahme erfolgen. Bei Neufahrzeugen ist sie im Rahmen der Erstinbetriebnahmeprüfung durch den Hersteller abgegolten, bei einer Nachrüstung, Umbau oder Reparatur wird immer eine neue Prüfung von Flüssiggasanlagen fällig. Die Durchführung wird im sogenannten Prüfbuch bescheinigt. Nach der ersten Inbetriebnahme ist die Gasprüfung alle zwei Jahre zu wiederholen, sofern zwischendurch kein Austausch, Änderungen oder Reparaturen an der Gasanlage durchgeführt wurden – dann ist die Untersuchung sofort fällig.

Für Wohnmobile ist der einwandfreie Zustand der Gasanlage straßenverkehrsrelevant (der Fahrer befindet sich im selben Raum wie die Gasanlage). Daher besteht für Wohnmobile die Pflicht zur Gasprüfung als Voraussetzung zum Bestehen der HU! Für Wohnwagen besteht keine Gasprüfungs-Pflicht im Rahmen der HU!

Achtung: Ungeprüfte Gasanlagen dürfen generell nicht in Betrieb genommen werden. Der Halter bzw. Eigentümer des Fahrzeuges ist zur Einhaltung der Prüftermine verpflichtet. Dies gilt ebenfalls für Fahrzeuge, die nicht zum öffentlichen Verkehr zugelassen sind (z.B. auf Campingplätzen etc.).

Umfang der Gasprüfung bei der GTÜ

Unter anderem werden folgende Punkte bei der Untersuchung von Flüssiggasanlagen nach G 607 durch Prüfingenieure der GTÜ geprüft:

  • Druckdichtigkeitsprüfung der Gasleitung inkl. aller technischen Bauteile und angeschlossenen Geräte
  • Funktionsprüfung der Geräte für Flüssiggas
  • Prüfung der Thermoelemente /Zündsicherung
  • Prüfung von Schläuchen, Reglern etc. auf Korrosion, eventuelle Bruchstellen, korrekte Befestigung). Generell müssen Druckregelgeräte und Schlauchleitungen nach spätestens zehn Jahren ab Herstelldatum ausgetauscht werden

Darüber hinaus werden alle Prüfpunkte, die in der G 607 vorgesehen sind abgearbeitet.

Gasprüfung im Rahmen der Hauptuntersuchung von Wohnmobil und Wohnwagen bei der GTÜ

Bei nicht gewerblich genutzten Fahrzeugen ist die Gasprüfung alle zwei Jahre vorgeschrieben und wird in der Regel im Rahmen der Hauptuntersuchung durchgeführt (Ausnahmen: Reparaturen, Änderungen etc.). Bei einem Wohnmobil führt eine nicht bestandene oder ungültige Gasprüfung dazu, dass die Hauptuntersuchung ebenfalls als nicht bestanden gilt. Anders ist dies bei Wohnwagen. Wird die Gasprüfung dort nicht erfolgreich nachgewiesen, wird dies nur im Untersuchungsbericht vermerkt.

Sollten Sie die Gasprüfung bereits durchgeführt haben oder die Frist ist noch nicht fällig erkennen wir selbstverständlich die Nachweise gültiger Gasprüfungen bei der Hauptuntersuchung an!

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