KFZ Schadengutachten & Unfallgutachten

Sachverständiger Gutachten

KFZ Schadengutachten & Unfallgutachten

Schadengutachten vom unabhängigen Sachverständigen bei der GTÜ

Ein Schaden am Fahrzeug ist schnell entstanden. Egal, ob selbstverschuldet oder durch andere Verkehrsteilnehmer verursacht; ein Schadengutachten oder Unfallgutachten macht immer dann Sinn, wenn der Schaden mehr als nur eine Bagatelle darstellt. Wichtig ist dabei für den Geschädigten, nach Möglichkeit die Hilfe eines unabhängigen Sachverständigen in Anspruch zu nehmen, der nicht von der Versicherung gestellt wird. Bei den Prüfstellen der GTÜ arbeiten Gutachter, die nicht mit Ihrer oder einer anderen Versicherung in Verbindung stehen. Nur mit einem unabhängigen Unfallgutachen können Sie sicher sein, auch wirklich den vollen Schadenersatz zu bekommen, der Ihnen zusteht.

Bei der GTÜ bekommen Sie Unfallgutachten für jeden Schadenfall

Neutrale und unabhängig arbeitende Gutachter sind bei der GTÜ selbstverständlich. Wenn Sie ein Schadengutachten benötigen, wenden Sie sich gerne an uns. Wir sorgen dafür, dass alle Schäden korrekt erfasst und beurteilt werden. Ein GTÜ Sachverständiger unterhält keine Verbindungen zu Ihrer Versicherung und kann somit neutral und unabhängig die Schadenshöhe ermitteln. Unterschieden wird im Straßenverkehr vor allem zwischen Kaskoschaden und Haftpflichtschaden.

Haftpflichtschaden unbedingt vom Gutachter ermitteln lassen

Von einem Haftpflichtschaden geht man dann aus, wenn ein anderer Verkehrsteilnehmer für Sach- oder Personenschäden bei Unfallgegnern verantwortlich ist. Bei einem Schadenfall am Fahrzeug ist ein unabhängiges Schadengutachten zur Beurteilung des Haftpflichtschadens unbedingt anzuraten. Bei der GTÜ erhalten Sie kompetente Unterstützung und Hilfe. Viele Betroffene kennen ihre umfangreichen Rechte beim Eintritt eines Haftpflichtschadens nicht. Unter anderem stehen dem Geschädigten dann folgende Leistungen zu:

  • freie Wahl der Reparaturwerkstatt
  • freie Wahl eines Verkehrsrechtsanwalts
  • freie Wahl eines unabhängigen Sachverständigen (z. B. von der GTÜ)
  • freie Wahl über die Entscheidung, den Schaden sofort, später oder überhaupt nicht reparieren zu lassen und statt dessen einen finanziellen Ausgleich zu wählen

Schadengutachten bei Kaskoschäden am eigenen Fahrzeug

Ein Kaskoschaden (manchmal auch Eigenschaden genannt) liegt dann vor, wenn ein Verursacher bei seinem eigenen Fahrzeug einen Schadenfall verursacht. Wurde beispielsweise eine Vollkaskoversicherung für ein Auto abgeschlossen, zahlt die Versicherung gemäß ihrer Versicherungsbedingungen die Schäden beim Versicherten, für die kein anderer Verursacher ausgemacht werden kann. Fahren Sie sich also beim Parken eine Delle in die eigene Tür, ist dafür die Vollkaskoversicherung zuständig. Für Kaskoschadengutachten stellt Ihnen die GTÜ selbstverständlich ebenfalls einen kompetenten Sachverständigen zur Seite, der alle Schäden sorgfältig erfasst und unabhängig auswertet.
In diesem Fall sollten Sie sich unbedingt vor der Beauftragung eines Gutachters mit Ihrer Versicherung bezüglich der Kostenübernahme in Verbindung setzen.

Schadengutachten bei Teilkaskoschäden am eigenen Fahrzeug

Neben den erwähnten Haftpflicht- und Kaskoschäden gibt es mit der Teilkasko noch eine weitere Besonderheit. Je nach abgeschlossener Versicherung sind bei der Teilkasko bestimmte Schadenfälle mitversichert, die nicht durch den Fahrzeugführer verursacht wurden. Hierzu zählen vor allem Schäden am Fahrzeug, die durch Wettereinflüsse (z. B. Hagel) oder Zusammenstöße mit Wild entstehen. Auch Diebstahl, Feuer und andere Leistungen sind in der Regel enthalten. Die Regulierung erfolgt wie bei der Vollkasko nach besonderen Vertragsbestimmungen, zum Beispiel unter Vorbehalt einer Selbstbeteiligung des Versicherten. Auch für Unfallgutachten im Bereich der Teilkasko steht Ihnen mit der GTÜ selbstverständlich ebenfalls ein kompetenter Sachverständiger zur Seite, der alle Schäden sorgfältig erfasst und unabhängig auswertet.

Auch hier sollten Sie sich unbedingt vor der Beauftragung eines Gutachters mit Ihrer Versicherung bezüglich der Kostenübernahme in Verbindung setzen.

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