Hauptuntersuchung § 29 StVZO

Prüfingenieur Werkstatt Kundin

Hauptuntersuchung § 29 StVZO

Plakette abgelaufen? Hauptuntersuchung bei der GTÜ

Was landläufig noch immer von den meisten Leuten als „TÜV-Prüfung“ bezeichnet wird, heißt im Amtsdeutsch Hauptuntersuchung (HU) und kann von verschiedenen Prüforganisationen durchgeführt werden. Die GTÜ ist eine der größten amtlich anerkannten Überwachungsorganisationen, die seit 1990 Hauptuntersuchung, Abgasuntersuchung (UMA) und viele anderen Dienstleistungen wie Oldtimerabnahmen oder Änderungsabnahmen von Kraftfahrzeugen und deren Anhängern durchführen.

Warum braucht man die Hauptuntersuchung?

Wenn Sie mit Ihrem Fahrzeug zur Hauptuntersuchung kommen, wird eine sogenannte Funktions-, Wirkungs- und Sichtprüfung durchgeführt. Maßgebliche Prüfkriterien sind in der „Richtlinie über die Durchführung der Hauptuntersuchung und die Beurteilung der dabei festgestellten Mängel“ festgeschrieben und müssen von allen Prüforganisationen berücksichtigt werden. Ferner hängt die Vergabe der Plakette auch davon ab, dass das Fahrzeug den Vorschriften der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) entspricht. Vereinfacht gesagt, dient die HU also dem Nachweis, dass das Fahrzeug verkehrssicher und vorschriftsmäßig ist.

Wann muss ich zur Hauptuntersuchung?

Generell müssen Kraftfahrzeuge, die der Zulassungspflicht unterliegen einer Hauptuntersuchung unterzogen werden. Wann Ihr Fahrzeug zur HU muss, erkennen Sie an den Daten im letzten Prüfbericht, am Stempel im Kfz-Schein (Zulassungsbescheinigung Teil 1) oder am einfachsten an der Plakette.

Die Farben sind folgenden Jahren zugeordnet

HU Plakette orange

2019

HU Plakette blau

2020

HU Plakette gelb

2021

HU Plakette braun

2022

HU Plakette rosa

2023

HU Plakette grün

2024

Sie wird in der jeweils gültigen Jahresfarbe vergeben und am hinteren Kennzeichen angebracht. In der Mitte ist das Jahr angegeben, in der das Fahrzeug wieder zur Hauptuntersuchung vorgeführt werden muss. Der Monat, in dem Sie zur GTÜ oder einer anderen Prüforganisation müssen, ist jeweils derjenige, der nach oben zeigt. Die dunkle Markierung zwischen 1 und 11 dient nur der optischen Orientierung.

Was ist, wenn Mängel festgestellt werden?

Es gibt vier Kategorien von Mängeln, die bei einer Hauptuntersuchung festgestellt werden können:

  • geringe Mängel
  • erhebliche Mängel
  • gefährliche Mängel
  • verkehrsunsicher

Bei geringen Mängeln kann die Plakette vergeben werden, allerdings müssen diese zeitnah behoben werden. Werden erhebliche Mängel festgestellt, so müssen alle Mängel behoben sein, bevor die Plakette zugeteilt werden kann. Außerdem gibt es seit 2018 den „gefährlichen Mangel“, der eine Verkehrsgefährdung beschreibt. Im Regelfall kann der Kunde jedoch das Fahrzeug wieder mitnehmen und auf direktem Weg zur Werkstatt seiner Wahl bringen.
Bei Nichtzuteilung der Plakette müssen die Mängel allerdings innerhalb einer Frist von einem Monat behoben werden, zusätzlich wird eine (vergünstigte) Nachuntersuchung fällig.

Welcher Zusammenhang besteht zwischen der Abgasuntersuchung und der Hauptuntersuchung?

Sofern Ihr Fahrzeug auch der Pflicht zur Abgasuntersuchung – Untersuchung des Motormanagements und Abgasverhaltens (UMA) unterliegt, ist diese Bestandteil der Hauptuntersuchung. Früher wurde hierfür eine eigene Plakette auf dem vorderen Kennzeichen vergeben; dies ist heutzutage nicht mehr der Fall. Die HU-Plakette kann nur vergeben werden, wenn sowohl HU als auch Abgasuntersuchung bestanden wurden.

Wie lange darf man die Frist überziehen?

Generell gar nicht! Wird die Hauptuntersuchung innerhalb von zwei Monaten nach Ablauf der Plakette durchgeführt, ändert sich nichts am Entgelt. Bei mehr als zwei Monaten Überziehung wird ein Aufschlag von 20% auf den HU-Anteil berechnet, da dann eine sogenannte „vertiefte Hauptuntersuchung“ durchgeführt werden muss.
Durch Überziehungen riskiert man zudem Bußgelder durch die Polizei und ggf. Punkte in Flensburg.
Achtung: Fristüberziehungen können bei Unfällen, die in Zusammenhang mit HU relevanten Mängeln stehen zum Verlust des Versicherungsschutzes führen.

Tipp: Überprüfen Sie Ihr Fahrzeug vor der Hauptuntersuchung auf offensichtliche Mängel. Die Werkstatt Ihres Vertrauens ist Ihnen hierbei behilflich. Auf diese Weise können bestehende Mängel vorzeitig behoben werden, ohne dass eine kostenpflichtige Nachprüfung erforderlich wird.

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