Gaswiederholungsprüfung – GWP
Gaswiederholungsprüfung durch unsere GTÜ Prüfingenieure
Bei Fahrzeugen, die mit einer Gasanlage zu Antriebszwecken ausgestattet sind, muss eine regelmäßige Gaswiederholungsprüfung (GWP) durchgeführt werden. Diese soll sicherstellen, dass sich die Anlage in einem ordnungsgemäßen Zustand befindet und die Dichtheit aller Systemkomponenten gewährleistet ist. Bei einer Nachrüstung ist zudem eine einmalige Gassystem-Einbauprüfung (GSP) erforderlich, die sicherstellt, dass ein vorschriftsmäßiger Einbau vorgenommen wurde.
Die Gaswiederholungsprüfung wird in der Regel zusammen mit der Hauptuntersuchung (HU) durchgeführt. Auf Wunsch kann die GWP allerdings auch als Einzelprüfung durchgeführt werden (maximal 12 Monate vor der Hauptuntersuchung).
Was ist bei der Gaswiederholungsprüfung inbegriffen?
Wenn Sie zu uns kommen, um eine Gaswiederholungsprüfung an Ihrem Fahrzeug durchführen zu lassen, werden folgende Punkte überprüft:
- Identifizierung von Fahrzeug und Gasanlage (Autogas LPG, Erdgas CNG, Flüssiggas LNG), sowie deren Komponenten
- aktueller Zustand und Funktion der Gasanlage
- Prüfung der Dichtheit der verbauten Gasanlage
Um die Gaswiederholungsprüfung bei uns durchführen zu lassen, muss die Gasanlage in der Zulassungsbescheinigung Teil I (bzw. Fahrzeugschein) eingetragen sein.
Muss nach einem Unfall eine Gaswiederholungsprüfung durchgeführt werden?
Hatte Ihr Fahrzeug einen Unfall mit Beeinträchtigung der Gasanlage, oder ist an der Gasanlage eine systemrelevante Reparatur bzw. eine Wartung mit dem Tausch von Komponenten erfolgt, so müssen Sie eine außerordentliche Gasanlagenprüfung (GAP) durchführen lassen. Diese Prüfung ist vom Umfang und der Durchführung identisch mit einer GWP.
Wie kann ich mein Fahrzeug auf die Gaswiederholungsprüfung vorbereiten?
Um die Gaswiederholungsprüfung erfolgreich durchführen zu können, muss sich das Fahrzeug in einem ordnungsgemäßen Zustand befinden. Das bedeutet zum Beispiel, dass der Motor problemlos im Gasbetrieb laufen muss. Außerdem muss der Tank aufgrund der erforderlichen Dichtheitsprüfung mindestens zur Hälfte gefüllt sein.
Tipp: Wenn Sie eine Gasanlage einbauen lassen, warten Sie nicht mit der fälligen Abnahme sowie der Eintragung in die Zulassungsbescheinigung Teil I bzw. den Fahrzeugschein. Gasanlagen müssen unverzüglich nach der Abnahme in die Papiere eingetragen werden, da durch den Einbau die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs erlischt! Ist die Eintragung zum Zeitpunkt der nächsten Hauptuntersuchung noch nicht erfolgt, kann deshalb auch bei ordnungsgemäßer Funktion der Gasanlage und bestandener Gasanlagenprüfung keine Plakette erteilt werden.
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