Unfallverhütungsvorschrift (UVV DGUV Vorschrift 70)

Unfallverhütungsvorschrift Kundin

Unfallverhütungsvorschrift (UVV DGUV Vorschrift 70)

Prüfungen gemäß UVV (Unfallverhütungsvorschrift) durch unsere GTÜ Prüfingenieure

In Deutschland sind Arbeitgeber umfassenden Richtlinien unterworfen, die der Erhaltung von Sicherheit und Gesundheit von Mitarbeitern am Arbeitsplatz dienen. Die Berufsgenossenschaften haben als zuständige Stellen entsprechende Unfallverhütungsvorschriften (UVV DGUV Vorschrift 70, ehem. BGV D29) herausgegeben, die von den Arbeitgebern im Rahmen der Arbeitssicherheit (gem. § 57 Abs. 1 Unfallverhütungsvorschrift „Fahrzeuge“) eingehalten werden müssen.

 

Als Sachverständige unterstützen die Prüfingenieure der GTÜ die Arbeitgeber bei der Umsetzung der Unfallverhütungsvorschriften für ihre Flottenfahrzeuge und führen die entsprechenden Untersuchungen durch.

Achtung: UVV-Prüfungen sind unabhängig von den HU-Fristen alle 12 Monate durchzuführen.

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